Hygienevorschriften Fußball

Hygienekonzept - Fußball

(Stand 23.08.2020)


Bitte klicken Sie auf die einzelnen Auflistungspunkte um die genauen Informationen einsehen zu können.

    • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck) durchführen.

    • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde. Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

    • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln. Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen im Freien.
    • Liegt bei einem Spieler, Trainer oder Funktionär eines der folgenden
      Symptome vor, darf das Vereinsgelände nicht betreten werden und soll
      ein Arzt kontaktiert werden: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome. Wenn bei einem Haushaltsmitglied der genannten Personengruppen solche Symptome vorliegen, soll diese ebenfalls das Vereinsgelände nicht betreten.

    • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus
      dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven
      Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

    • Bei allen am Training/Spiel Beteiligten ist vorab der aktuelle Gesundheitszustand zu erfragen.

    • Die Trainer des SV Ruhbank bzw. der Gastvereine müssen sicherstellen,
      dass die Regeln zum Gesundheitszustand eingehalten werden.
    • Die Ansprechperson (Hygienebeauftragter) für Hygienefragen beim SV
      Ruhbank ist Valentin Petzsche.

    • Dieser weißt die Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter des SVR
      in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des
      SV Ruhbank ein.

    • Das Hygienekonzept wird im Eingangsbereich ausgehängt.

    • Den angebrachten Markierungen und Ausschilderungen sind zwingend Folge zu leisten.

    • Bei Heimspielen gilt zwingend das Hygienekonzept des SV Ruhbank. Mit
      dem Betreten des Vereinsgeländes erklären sich alle Angehörigen des SV
      Ruhbank und des Gastvereins (z. B. Spieler, Trainer, Funktionäre, Fans) sowie alle sonstigen Personen, die das Gelände betreten wollen, mit dem
      Konzept einverstanden und verpflichten sich zu dessen Einhaltung.

    • Personen, die sich nicht zur Verpflichtung der Einhaltung dieses Konzeptes
      erklären wollen, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.

    • Personen, die gegen dieses Konzept verstoßen, müssen das Vereinsgelände sofort verlassen.

    • Es dürfen sich nur maximal 350 Personen gleichzeitig auf dem Vereinsgelände aufhalten.
    • Das Sportgelände wird in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von
      Personengruppen geregelt. Andere Personen als die in den nachfolgenden
      Erläuterungen zu den einzelnen Zonen genannten Personengruppen dürfen diese nicht betreten.
    • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den
      Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
      o Spieler
      o Trainer
      o Teamoffizielle
      o Schiedsrichter/-Beobachter/-Paten
      o Verbandsbeauftragte
      o Sanitäts- und Ordnungsdienst
      o Hygienebeauftragter
      o Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)

    • Das Spielfeld ist zwingend am ausgeschilderten Eingang zu betreten. Medienvertreter müssen sich vorher Anmeldung beim Heimverein anmelden.

    • Die Bereiche für die Betreuer und Auswechselspieler auf dem Sportplatz
      sind grundsätzlich über das Spielfeld zu betreten.
    • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:

      o Spieler
      o Trainer
      o Teamoffizielle
      o Verbandsbeauftragte
      o Hygienebeauftragter
      o Schiedsrichter/-Beobachter/-Paten
    • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche
      Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel
      (auch überdachte Außenbereiche) sind.

    • Das Vereinsgelände/die Sportstätte darf nur über den ausgeschilderten
      Eingang betreten werden.

    • Das Vereinsgelände/die Sportstätte darf nur über den ausgeschilderten
      Ausgang verlassen werden.

    • Beim Betreten des Vereinsgeländes sind die Hände zu desinfizieren. Hierfür wird der SV Ruhbank Desinfektionsmittel bereitstellen.
    • Beim Betreten des Vereinsgeländes müssen zwingend die Kontaktdaten
      hinterlassen werden, sodass eine Nachverfolgung möglicher Infektionsketten gegeben ist und die Gesamtpersonenzahl auf dem Vereinsgelände
      ermittelt werden kann. Während die Kontaktdaten aufgeschrieben werden, ist zwingend ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

    • Zuschauer, die nicht einem Haushalt angehören, müssen immer mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Die einzuhaltenden Abstände sind durch rot-weiße Markierungen ausgewiesen. Diese sind zwingend
      einzuhalten.

    • Zuschauer müssen im Gebäude zwingend Mund-Nasenschutz tragen. Der
      Gang zu den Toiletten darf nur betreten werden, wenn sich keine Spieler
      oder Funktionsträger auf dem Gang aufhalten. Es dürfen sich maximal
      zwei Zuschauer gleichzeitig auf dem Gang aufhalten. Der Gang ist zügig zu
      durchschreiten.

    • Liegt bei einem Zuschauer oder einer Person im Haushalt des Zuschauers
      eines der folgenden Symptome vor, darf das Vereinsgelände nicht betreten werden: : Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
    • Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

    • Die Ankunft der beiden Mannschaften muss zeitlich entkoppelt werden.
      Daher wird der SV Ruhbank mindestens 75 Minuten vor Spielbeginn anreisen, die Gastmannschaft darf frühestens eine Stunde vor Spielbeginn anreisen.

    • Die Mindestabstandsregelung (1,5m) auf dem Weg zum Spielfeld muss zu
      allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der
      Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden. Daher müssen die Mitglieder beider Mannschaften außer während des Spiels zu jedem Zeitpunkt
      mindestens 1,5m Abstand zueinander einhalten. Gleiches gilt für Trainer
      und Funktionäre.

    • Spieler und Schiedsrichter bringen sich bitte eigene Getränkeflaschen mit.
      Der SV Ruhbank stellt lediglich (Mineral-)Wasser in Flaschen zum Umfüllen
      zur Verfügung.
    • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Wann immer dies witterungsbedingt möglich ist, haben Ansprachen unter freiem Himmel zu erfolgen.

    • Für Spieler stehen zwei Kabinen zur Verfügung (eine Kabine für die Heimund eine für die Gastmannschaft). Unter Einhaltung der Abstandsregeln
      können sich lediglich 6 Personen gleichzeitig in den Kabinen aufhalten.

    • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung. Daher dürfen
      sich zum Umziehen nur jeweils sechs Personen gleichzeitig in der Heimbzw. der Gästekabine aufhalten.

    • Wenn dies witterungsbedingt möglich ist, sind die Fenster in den Kabinen
      stets offen zu halten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist trotzdem regelmäßig durchzulüften.

    • In den Kabinen ist stets Mund-Nasenschutz zu tragen (Ausnahme: Beim
      Duschen).

    • Der Schiedsrichter hat eine eigene Schiedsrichterkabine. Diese kann jedoch lediglich einzeln benutzt werden. Daher ist dort kein Platz für ein
      ganzes Schiedsrichterteam.

    • Die Duschen sind zwar grundsätzlich geöffnet, wenn möglich, ist aber daheim zu duschen.

    • Auch beim Duschen ist der Mindestabstand einzuhalten. Daher dürfen in
      den beiden Kabinen nur jeweils zwei Personen gleichzeitig duschen.
    • Das Ausfüllen des Spielberichts Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe
      der Aufstellungen, erledigen die Mannschaftsverantwortlichen jeweils Zuhause und bringen einen Ausdruck ihrer Mannschaft mit.

    • Der Schiedsrichter füllt den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät oder Zuhause aus.

    • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team darf die Anzahl
      5 nicht überschreiten.
    • Beide Mannschaften machen sich auf unterschiedlichen Platzhälften
      warm.

    • Beginn und Ende der Warmmachphase der beiden Mannschaften muss zu
      verschiedenen Zeitpunkten stattfinden.

    • Überschreitet der Spielerkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich
      auch nur insgesamt 15 Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen.

    • Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregelungen
      halten.
    • Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter muss stets im Außenbereich erfolgen. Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei Mund-Nasen-Schutz
      zu tragen.
    • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen der beiden Mannschaften

    • Kein „Handshake“

    • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften

    • Keine Escort-Kids

    • Keine Maskottchen

    • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)

    • Keine Eröffnungsinszenierung
    • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels an der Seitenlinie aufzuhalten, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen müssen.

    • In allen Fällen ist der Mindestabstand einzuhalten.

    • Die Auswechselspieler/Teamoffiziellen beider Mannschaften müssen immer den Mindestabstand zueinander einhalten.
    • Solange dies witterungsbedingt möglich ist, verbleiben alle Spieler,
      Schiedsrichter und Betreuer in den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen
      im Freien.

    • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, sind die Kabinen zeitversetzt zu
      betreten, der Mindestabstand zwischen den beiden Mannschaften ist einzuhalten.

    • Nach dem Spiel darf der Kabinentrakt nur zeitversetzt von den beiden
      Mannschaften betreten werden.

    • Die Abreise der beiden Mannschaften hat ebenfalls zeitversetzt zu erfolgen.
    • Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt.

    • Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht
      übernommen werden.

    • Der SV Ruhbank und seine Vorsitzenden haften nicht für gesundheitliche
      Folgen und Schäden in Folge einer Infektion mit SARS-COV2 während der
      Anwesenheit auf dem Vereinsgelände.

    • Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende
      Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können.